Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen
Im Rahmen der Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH) werden die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Am besten sprechen Sie zur Klärung vorher mit Ihrem Versicherer.
Gesetzliche Krankenkassen
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die Osteopathie leider nicht enthalten.
Osteopathie wird im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes seit 2012 jedoch von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen erstattet, um ihren Versicherten die stark nachfragende Heilmethode im Rahmen ihrer Leistungen anbieten zu können. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Hierfür ist eine Verordnung des Arztes notwendig.
Kosten
Für eine Behandlung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung liegen die Kosten zwischen 90 – 120 Euro.
Terminabsage
Falls Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Std. vorher. So umgehen Sie die Verrechnung des Termins.